Erstanamnese
Dauer 60 min,
inkl. Rezepturverordnung und 5-Elementeerläuterung (Dauer 20min)
(GOÄ 30A+34A) ..................... 151,49 Euro
Kurzgespräch
bis 10 min
(GOÄ 1) ...................................... 10,73 Euro
Es können entsprechend der vereinbarten Therapie zusätzlich Kosten für Akupunktur oder Rezepturverordnung anfallen.
Zwischenanamnese kurz
Dauer 15 min
(GOÄ 4A) ................................... 29,49 Euro
Es können entsprechend der vereinbarten Therapie zusätzlich Kosten für Akupunktur oder Rezepturverordnung anfallen.
Zwischenanamnese
Dauer 30 min
(GOÄ 31A) ................................. 60,33 Euro
Es können entsprechend der vereinbarten Therapie zusätzlich Kosten für Akupunktur oder Rezepturverordnung anfallen.
Erörterung der Erkrankung und deren Zusammenhänge in der Chin. Medizin
Dauer 20 min
(GOÄ 34A) ................................ 40,22 Euro
Dauer 50 min
(GOÄ 34A) ................................ 92,50 Euro
Es können entsprechend der vereinbarten Therapie zusätzlich Kosten für Akupunktur oder Rezepturverordnung anfallen.
Alle Zwischen- und Kurzgespräche sowie die Erörterungen sind auch telefonisch möglich.
Akupunktur
Mindestdauer 20 min
(GOÄ 269a/269aA) ................... 46,92 Euro
Vor jeder Akupunktur ist mindestens ein Kurzgespräch (s.o.) nötig!
Kurz-Akupunktur
(GOÄ 269) .................................. 26,82 Euro
Neuerstellung einer Kräuterrezeptur
(GOÄ 78A) .................................. 24,13 Euro
Anpassung einer bestehenden Rezeptur
(GOÄ 1A) .................................... 10,73 Euro
Ernährungsberatung
Dauer 20 min
(GOÄ 34A) ................................... 40,22 Euro
Dauer 50 min
(GOÄ 34A) ................................... 92,50 Euro
Kostenübernahme und Abrechnung
Beachten Sie als PatientIn der gesetzlichen Krankenversicherung bitte, dass die Kosten für meine Behandlungen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Bei Privatversicherung bitte ich Sie vorher abzuklären, welche Leistungen übernommen werden, da dies immer vom jeweiligen Vertrag abhängt.
Meine Leistungen sind oft im Rahmen einer Heilpraktikerversicherung abrechenbar. Bitte beachten Sie, dass in den meisten Fällen eine anfängliche 3-monatige Leistungspause besteht und Sie erst danach Leistungen abrechnen können.
Alle Rechnungen sind zahlbar ab Rechnungsdatum mit einer Frist von 10 Tagen (auch bei Privatversicherung!), falls nichts anderes mit mir vereinbart wurde. Nach Absprache sind Ratenzahlungen oder spätere Überweisungen möglich.